AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Bestellungen und Dienstleistungen der Roschacher Werbetechnik GmbH und ihren Kunden, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

  1. Offerten und Vertragsabschluss

 

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

 

Ein Vertrag kommt zustande durch:

 

  • schriftliche oder telefonische Auftragsbestätigung
  • schriftliche Annahme der Offerte

 

  1. Preise

 

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

Gelieferte Waren und montierte Beschriftungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Roschacher Werbetechnik.

 

  1. Lieferfristen

 

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferantenprobleme oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs, berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.

 

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

 

  • Korrekte Druckdaten rechtzeitig bereitzustellen
  • Rechtliche Abklärungen (Markenrechte, Bildrechte etc.) selbst vorzunehmen
  • Montageorte zugänglich und vorbereitet bereitzustellen
  • Fehlerhafte Daten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

  1. Druckdaten & Freigabe

 

Mit der schriftlichen oder mündlichen Druckfreigabe übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung für:

 

  • Inhalte
  • Rechtschreibung
  • Farben
  • Gestaltung

 

Nachträgliche Änderungen werden kostenpflichtig verrechnet.

 

  1. Mängelrüge / Gewährleistung

 

Der Auftragnehmer gewährleistet fachgerechte Ausführung nach branchenüblichem Standard. Der Kunde hat die Ware oder Dienstleistung unmittelbar nach Erhalt zu prüfen. Sichtbare Mängel müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, damit eine Kostenfreie Reparatur gewährleistet ist. Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gilt die Lieferung als akzeptiert.

 

Keine Gewähr besteht insbesondere bei:

 

  • normalem Verschleiss
  • UV-Alterung
  • mechanischer Beanspruchung
  • unsachgemässer Reinigung
  • Fremdeinwirkung

 

  1. Haftung

 

Unsere Haftung beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

 

 

  1. Montage

 

Bei Montagearbeiten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Bausubstanz, Untergrund und Statik. Wartezeiten oder Mehraufwand sind separat zu vergüten. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei wetterbedingten Verzögerungen

 

  1. Urheberrechte

 

Entwürfe, Skizzen und Designs bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe oder Nachproduktion ohne Zustimmung ist untersagt.

 

  1. Referenznennung

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu Referenzzwecken (Website, Social Media, Drucksachen) zu verwenden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

  1. Datenschutz

 

Personendaten werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragsabwicklung verwendet.

 

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Hinwil ZH.